Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald werden vorübergehend untersagt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald werden vorübergehend untersagt

„Die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat mit unmittelbarer Wirkung bis auf Widerruf eine befristete Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern des Spreesystems und dem Oberlauf der Dahme verfügt. Durch eine in Kraft getretene Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde ist eine Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung untersagt. Diese Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald, die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.“ (Quelle: Landkreis Dahme Spreewald)

Weitere Informationen und die gesamte Pressemitteilung erhaltet ihr hier: Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald - Landkreis Dahme Spreewald