Hinweis des Ordnungsamtes – Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Aufstellen oder Ablegen von Gegenständen wie Blumenkübeln, Pflanzen, Betonelementen, Bänken, Steinen oder ähnlichen Objekten im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig ist.
Hierzu zählen auch vermeintlich „freie“ Flächen neben Fahrbahnen oder Gehwegen (z. B. Grünstreifen), sofern diese nicht zu Ihrem Privatgrundstück gehören, sondern Teil des öffentlichen Straßenraums sind.
In der Praxis wird immer wieder festgestellt, dass solche Flächen eigenständig gestaltet oder zur Verkehrsberuhigung genutzt werden. Dies ist nicht gestattet und kann zudem erhebliche Gefahren mit sich bringen.
Insbesondere größere Gegenstände wie Felsbrocken oder Findlinge entlang von Straßen, Gehwegen oder in Kurven stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Sie können zu schweren Sachschäden oder Verletzungen führen und gefährden alle Verkehrsteilnehmenden – insbesondere bei schlechter Sicht, Nässe oder winterlichen Straßenverhältnissen.
Darüber hinaus kann das Einbringen solcher Hindernisse:
· Rettungs- und Einsatzfahrzeuge behindern,
· notwendige Ausweichmanöver verhindern (z. B. bei plötzlich auftretenden Gefahren),
· die Verkehrssicherheit insgesamt beeinträchtigen.
Auch Maßnahmen zur vermeintlichen Verkehrsberuhigung, wie das Aufstellen von Blumenkübeln oder Steinen, sind im öffentlichen Raum ohne Genehmigung nicht zulässig.
Wir weisen darauf hin, dass das Einbringen von Hindernissen in den Straßenverkehr ordnungswidrig ist und unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
§ 32 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Verkehrshindernisse
§ 315b Strafgesetzbuch (StGB) – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Wir bitten Sie, entsprechende Gegenstände umgehend zu entfernen und künftig von derartigen Maßnahmen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt