Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass in letzter Zeit vermehrt Fahrzeuge auf dem sogenannten Straßenbegleitgrün abgestellt oder befahren werden. Dies betrifft nicht nur Pkw, sondern auch land- und forstwirtschaftliche Maschinen sowie sonstige Fahrzeuge. Auch das Be- und Entladen von Fahrzeugen auf diesen Flächen ist nicht zulässig.
Beim Straßenbegleitgrün handelt es sich um Grünflächen entlang von Straßen, die nicht als Park-, Abstell- oder Ladeflächen vorgesehen sind.
Das Parken, Abstellen, Befahren sowie das Be- und Entladen von Fahrzeugen auf diesen Flächen ist grundsätzlich unzulässig. Das Straßenbegleitgrün erfüllt wichtige Funktionen. Es dient unter anderem:
dem Schutz und der Stabilisierung des Straßenrandes,
der Versickerung von Regenwasser,
der Verkehrssicherheit sowie
der Erhaltung eines gepflegten Ortsbildes und dem Schutz der Umwelt.
Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen – insbesondere auch mit schweren Fahrzeugen und Landmaschinen – kann erhebliche Schäden an der Vegetation verursachen, den Boden dauerhaft verdichten und die Straßenbankette sowie die Straßeninfrastruktur nachhaltig beeinträchtigen.
Bitte nutzen Sie daher ausschließlich die dafür vorgesehenen Park- und Abstellflächen. Sofern möglich, stellen Sie Ihr Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück ab.
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße ordnungsrechtlich verfolgt und mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz unserer öffentlichen Grünflächen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Märkische Heide