Sehr geehrte Damen und Herren,
in letzter Zeit wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeuge auf dem sogenannten Straßenbegleitgrün abgestellt werden. Dabei handelt es sich um Grünflächen entlang von Straßen, die nicht als Parkflächen vorgesehen sind.
Wir weisen darauf hin, dass das Parken auf diesen Flächen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Das Straßenbegleitgrün erfüllt wichtige Funktionen, unter anderem:
• Schutz und Stabilisierung des Straßenrandes
• Versickerung von Regenwasser
• Beitrag zum Ortsbild und zur Umwelt
Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Flächen kann zu Schäden an der Vegetation, zur Verdichtung des Bodens sowie zu langfristigen Beeinträchtigungen der Infrastruktur führen.
Bitte nutzen Sie daher ausschließlich ausgewiesene Parkflächen. Sofern möglich, sollte das eigene Grundstück zum Parken genutzt werden. Verstöße können ordnungsrechtlich geahndet werden und mit einem Verwarn- oder Bußgeld verbunden sein.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe beim Schutz unserer Grünflächen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Märkische Heide