Ausführung von Winterdienstleistungen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

auf den Gemeindestraßen der Gemeinde Märkische Heide sowie Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in der Gemeinde Märkische Heide im Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.03.2027

Ausführung von Winterdienstleistungen

Ausführung von Winterdienstleistungen auf den Gemeindestraßen der Gemeinde Märkische Heide sowie Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in der Gemeinde Märkische Heide im Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.03.2027

Die notwendigen Vorbereitungen für den bevorstehenden Winterdienst auf den Gemeindestraßen der Gemeinde Märkische Heide sowie den Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in der Gemeinde Märkische Heide sind durch die Gemeindeverwaltung planmäßig abgeschlossen worden.

Im Auftrag der Gemeinde Märkische Heide wird die Firma Lohnunternehmen Dommasch GmbH sowie der Landesbetrieb Straßenwesen (SM Lübben) Winterdienstleistungen im Zeitraum vom 15.11.2026 bis zum 15.03.2027 ausführen. Die beauftragte Firma und die Straßenmeisterei Lübben sind für die kommende Winterzeit gut gerüstet und einsatzbereit.

Die bereitgestellten Fahrzeuge sind mit dem modernen FS 30 System (Feuchtsalztechnologie) ausgerüstet, die eine aus Sohle und Trockensalz bestehende Salzmischung gezielt auf die Fahrbahn aufbringen können. Jedes Fahrzeug hat ein Fassungsvermögen von ca. drei bis vier m³ Feuchtsalz. Diese Menge reicht in der Regel aus, um eine Strecke von ca. 30 Kilometern zu streuen.

An Werktagen beginnt die Winterdiensttätigkeit auf den Gemeindestraßen sowie den Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen so, dass sie spätestens um 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr früh abgeschlossen ist. Durch den geplanten Winterdiensteinsatz ist es möglich, den Berufs- und Schülerverkehr zeitnah abzusichern. Je nach Witterungsverhältnissen müssen die beauftragte Firma bzw. die SM Lübben die Winterdiensteinsätze bis um 20 Uhr wiederholt ausführen, um die Verkehrssicherheit auf den Gemeindestraßen zu gewährleisten.

Bei außerordentlich starken Schneeverwehungen, die den Verkehr zum Erliegen bringen, ist durch den Einsatz schwerer Technik unter Zuführung zusätzlicher Räumkräfte für den Zeitraum des Schneetreibens die laufende Räumung der betreffenden Strecke vorzunehmen. Zur Vermeidung nicht mehr beherrschbarer Verwehungen ist bei erkennbar extremen Witterungsverlauf von den festgelegten Räum- und Streufristen abzuweichen und zur 24-Stunden-Räumung überzugehen.